[expand title=“Warum soll ich einen Vermittler beauftragen?“]
Selbstverständlich ist es auch möglich, eine 24 Stunden Betreuungskraft selbst einzustellen. Allerdings entsteht hierbei ein großer bürokratischer Aufwand. Sie sind plötzlich selbst Arbeitgeber mit allen damit verbundenen Pflichten und entsprechendem bürokratischem Aufwand. Sie benötigen sehr viel mehr Zeit bis eine geeignete Kraft gefunden ist und können im Falle einer „Untauglichkeit“ die Betreuungskraft nicht so einfach kündigen. Durch eine Zusammenarbeit mit einer Agentur haben Sie immer die Sicherheit, schnell und unproblematisch einen Ersatz zu bekommen, falls es nicht klappt mit der Betreuungskraft oder auch im Falle eines Heimaturlaubes oder die Betreuungskraft krank wird.
Sie profitieren von unserem Netzwerk an osteuropäischen Partneragenturen. Wir beraten Sie nicht nur umfassend zu Ihrer spezifischen Betreuungssituation, sondern suchen für Sie eine Betreuungskraft, die möglichst genau zu Ihrem Bedarf und Ihrer Situation passt. Wir übernehmen die komplette Organisation und Koordination mit dem osteuropäischen Dienstleister. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass wir Ihnen auch bei möglichen Problemen immer zur Seite stehen.
Wie lange dauert es, bis eine 24 Stunden Betreuungskraft mit der Betreuung beginnen kann?
Bei älteren Menschen ist zwar oft schon zu ahnen, dass sie sich irgendwann nicht mehr alleine versorgen können, doch meist weigern sich Senioren lange, Hilfen anzunehmen solange es ihnen noch vermeidbar erscheint.
In vielen Fällen bricht aber dann eine akute Notsituation ein, sei es durch einen Sturz, eine plötzliche Verschlechterung, eine plötzliche auftretende Krankheit wie Schlaganfall oder ähnliches. Dann muss kurzfristig eine zuverlässige Lösung gefunden werden. Durch unsere Vermittlung kann innerhalb von sechs bis zehn Tagen eine Betreuungskraft die Versorgung übernehmen.
[expand title=“Was kostet eine 24 Stunden Betreuungskraft?“]
Die monatlichen Kosten für eine 24 Stunden Betreuungskraft nach dem Entsendemodell richten sich nach der Höhe des Betreuungsaufwands, sowie Ihren Wünschen an die Betreuungskraft. Nach Erhalt Ihrer Anfrage und Analyse Ihrer Betreuungssituation erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Unser Angebot ist somit speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasst und selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Wir vermitteln 24-Stunden Betreuungskräfte nach dem Entsendemodell ab einem Betrag von monatlich 2400,- Euro zzgl. Reisekosten – für die An-und Abreise der Betreuungskraft mit Bus, Bahn oder Flugzeug fallen pro Reise ca. 200,- Euro an sowie Kost und Logis für die Betreuungskraft.
Welche Rahmenbedingungen gelten für die Unterbringung einer 24 Stunden Betreuungskraft?
Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer zum Schlafen und als Rückzugsmöglichkeit in ihrer Freizeit. Das Zimmer sollte beheizbar, abschließbar sein und über ein Bett, einen Schrank und einen Tisch verfügen. Die Mitbenutzung des Badezimmers und der Küche sind frei. Außerdem muss ein Internetanschluss zur Verfügung stehen.
Kost und Logis sind frei.[/expand]
[expand title=“Welche konkreten Aufgaben übernimmt eine 24 Stunden Betreuungskraft?“]
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[expand title=“Welche Aufgaben kann eine 24 Stunden Betreuungskraft nicht übernehmen?“]
Eine medizinische Behandlungspflege (z. Bsp. das Anlegen eines Verbandes oder Injektionen) darf eine 24 Stunden Betreuungskraft nicht übernehmen, selbst wenn die Betreuungskraft Krankenschwester oder Pfleger ist. Ein entsprechendes osteuropäisches Diplom ist in Deutschland nicht anerkannt.
Für die medizinische Behandlungspflege bietet sich eine Kooperation mit einem ambulanten Pflegedienst an, dessen Leistungen vom jeweiligen Arzt verschrieben werden können und somit von der Krankenkasse übernommen werden.[/expand]
[expand title=“Wie gut spricht eine 24 Stunden Betreuungskraft Deutsch?“]
Wir unterscheiden Betreuungskräfte mit Grundkenntnissen (Stufe 1), befriedigenden Kenntnissen (Stufe 2), guten Deutschkenntnissen (Stufe 3) und sehr guten Deutschkenntnissen (Stufe 4). Hier erhalten Sie eine genaue Beschreibung der jeweiligen Stufen:
STUFE 1 – GRUNDKENNTNISSE
Die Betreuungskraft versteht nur einzelne Wörter. Bei Fragen versteht sie den Sinn aus dem Kontext. Die Betreuungskraft antwortet auf Fragen mit einfachen, einzelnen Wörtern oder greift Wörter auf, die sie in der Frage gehört hat. Wenn sie eine Aussage bildet, ist diese einfach und grammatikalisch unkorrekt.
STUFE 2 – BEFRIEDIGENDE DEUTSCHKENNTNISSE
Die Betreuungskraft verfügt über einen umfangreicheren Wortschatz und kann kommunizieren, aber sie spricht grammatikalisch noch nicht korrekt. Sie benutzt ihren Wortschatz, bildet verständliche Sätze, aber diese grammatikalisch unkorrekt (Wörter werden nicht konjungiert, meist werden Verben in der Grundform
(zum Beispiel: ich schlafen, ich duschen) und Nomen in der Einzahl (zum Beispiel: zwei Brot, drei Windel) verwendet. Mit diesen Kenntnissen kann sich die Betreuungskraft allerdings schon gut im Alltag zurecht finden. Sie kann selbständig einkaufen, Telefonate entgegen nehmen oder Arzttermine vereinbaren.
STUFE 3 – GUTE DEUTSCHKENNTNISSE
Die Betreuungskraft verfügt über einen großen Wortschatz, kann sich spontan ausdrücken und ohne große
Probleme frei sprechen (mit Fehlern). Sie versucht schon, grammatikalische Fehler zu vermeiden und baut zusammenhängende Sätze. Sie spricht relativ schnell und routiniert und kann flexibel auf Situationen reagieren. Manchmal kann es passieren, dass ihr ein Wort nicht einfällt, aber es gelingt ihr, diese zu umschreiben.
STUFE 4 – SEHR GUTE DEUTSCHKENNTNISSE
Die Betreuungskraft spricht schnell, fließend und nahezu fehlerlos. Sie spricht und antwortet in zusammenhängenden Sätzen und betont richtig. Sie wendet ihren sehr großen Wortschatz an und hat keine Probleme mit der Grammatik (kleine Fehler können selbstverständlich passieren) Sie spricht, ohne vorher lange nachdenken zu müssen und kann sich in jeder Situation zurecht finden.
Nach einer Vorauswahl verschiedener Betreuungskräfte ist es in den meisten Fällen auch möglich, ein Telefonat mit der jeweiligen Person zu führen.[/expand]
[expand title=“Wie lange bleibt eine 24 Stunden Betreuungskraft in Deutschland?“]
Die Betreuungskraft bleibt in der Regel 6-8 Wochen bei einem Pflegebedürftigen. Dann kehrt sie zu ihrer Familie in ihre Heimat zurück. Da eine 24 Stunden Betreuung eine sehr verantwortungsvolle, anstrengende und oftmals auch sehr belastende Aufgabe ist, braucht eine 24 Stunden Betreuungskraft nach einer Betreuungszeit eine Phase der Entspannung bei ihrer Familie bzw. in ihrer Heimat. Nach einem Heimaturlaub kann eine 24 Stunden Betreuungskraft dann wieder mit frischer Energie ihrer verantwortungsvollen Aufgabe nachkommen.[/expand]
[expand title=“Was passiert, wenn „die Chemie“ zwischen einer 24 Stunden Betreuungskraft und dem Pflegebedürftigen nicht stimmt?“]
Die von uns vermittelten Betreuungskräfte zeichnen sich durch ihre freundliche, geduldige Art aus. Deshalb kommt es äußerst selten vor, dass große Probleme auftreten. Natürlich kann es aber passieren – insbesondere bei einer vorliegenden Demenz – dass es einige Zeit dauert, bis sich die Situation einspielt. Sollte die Chemie aber gar nicht stimmen, kümmern wir uns schnell und unbürokratisch um einen kurzfristigen Austausch.[/expand]
[expand title=“Was passiert, wenn eine 24 Stunden Betreuungskraft erkrankt?“]
Eine 24 Stunden Betreuungskraft ist über ihren Arbeitgeber – also der osteuropäischen Partneragentur krankenversichert und besitzt eine europäische Versichertenkarte. Mit dieser Karte kann sich die 24 Stunden Betreuungskraft in Deutschland ärztlich behandeln lassen. Sollte die 24 Stunden Betreuungskraft ernsthaft erkranken, kümmern wir uns schnell und unbürokratisch um einen geeigneten Ersatz.[/expand]
[expand title=“Wie erfolgt der Wechsel einer 24 Stunden Betreuungskraft?“]
Gegen Ende (ca. 4 Wochen vorher) klären wir als Vermittler mit Ihnen, ob sich der Bedarf verändert hat. Vielleicht haben Sie ja auch besondere Wünsche an die nächste 24 Stunden Betreuungskraft. Auf der Basis Ihrer Informationen unterbreiten wir Ihnen wieder einige Vorschläge, aus denen Sie auswählen können.
Üblicherweise werden die Reisezeiten so abgestimmt, dass die bisherige und die neue 24 Stunden Betreuungskraft einen oder zwei Tage gemeinsam bei dem Pflegebedürftigen sind. Dadurch wird ein reibungsloser Übergang ermöglicht. Die bisherige 24 Stunden Betreuungskraft informiert ihre Ablösekraft über den Tagesablauf, über Besonderheiten, Vorlieben und alles andere Wichtige.
Dann ist die „neue“ 24 Stunden Betreuungskraft gut gerüstet und eingearbeitet für ihre Aufgabe. Je nach Krankheitsbild des Pflegebedürftigen kann es auch dann wieder ein paar Tage dauern, bis die neue 24 Stunden Betreuungskraft angenommen wird. Wenn es gewünscht ist, kann die „erste“ bzw. bisherige 24 Stunden Betreuungskraft nach ihrem Heimaturlaub wieder zurückkehren. Im Idealfall wechseln sich dann diese beiden 24 Stunden Betreuungskräfte künftig ab.[/expand]
[expand title=“Ist dieses Betreuungsmodell legal?“]
Die von uns vermittelten Betreuungskräfte sind bei der jeweiligen osteuropäischen Agentur angestellt und werden von dieser entsendet. Der jeweilige Sozialversicherungsträger bescheinigt mit der sogenannten A1 Bescheinigung die rechtmäßige Entsendung. Damit ist der Nachweis erbracht, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und entsprechende Steuern abführt.[/expand]
[expand title=“Wer sind die Vertragspartner?“]
Sie schließen einen Vermittlungsvertrag mit uns ab und einen Dienstleistungsvertrag mit unserem osteuropäischen Kooperationspartner. Sie müssen keinen Vertrag mit der 24 Stunden Betreuungskraft abschließen. Somit sind Sie nicht Arbeitgeber, sondern Auftraggeber. Die erforderlichen Vertragsverhandlungen sowie die komplette Korrespondenz übernehmen wir als Vermittlungsagentur für Sie.[/expand]
[expand title=“Wie verhält es sich mit Kündigungsmöglichkeiten?“]
Der Vermittlungsvertrag mit uns wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Der Dienstleistungsvertrag mit dem osteuropäischen Dienstleister wird meistens für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist in der Regel durch eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen möglich.[/expand]
[expand title=“Darf ich als Kunde unmittelbar Aufträge an die 24-Stunden Betreuungskraft erteilen?“]
Die erforderlichen Aufgaben werden im Vorfeld zwischen Ihnen und dem osteuropäischen Dienstleister, also der Agentur abgestimmt. Dies übernehmen wir als Agentur für Sie.
Die Agentur erteilt der bei ihm angestellten 24 Stunden Betreuungskraft die jeweiligen Anweisungen, da nur sie als Arbeitgeber weisungsbefugt ist. Sie als Kunde sind nicht Arbeitgeber der 24 Stunden Betreuungskraft, sondern Auftraggeber. Sie erteilen mit Ihrem Vertrag einen Auftrag an den osteuropäischen Dienstleister. Deshalb dürfen Sie als Kunde der 24 Stunden Betreuungskraft nicht unmittelbar Anweisungen erteilen.
Selbstverständlich können jederzeit Änderungen der Aufgaben vorgenommen werden. Sie teilen uns Ihre Änderungswünsche mit, die wir dann unmittelbar und direkt an den osteuropäischen Dienstleister weitergeben werden. Dieser wird dann seine angestellte Betreuungskraft entsprechend instruieren.
Dieses Vorgehen klingt zwar kompliziert, ist aber rechtlich notwendig, um die Legalität des Modells zu gewährleisten. Und da wir in ständigem Kontakt mit unseren Kooperationspartnern stehen, ist jede Änderung selbstverständlich auch kurzfristig möglich.[/expand]
[expand title=“Übernimmt die Pflege- oder Krankenkasse die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung?“]
Eine direkte Abrechnung als Pflegesachleistung ist in Deutschland im Moment leider nicht vorgesehen. Sie können aber selbstverständlich das pflegestufenabhängige Pflegegeld sowie das sogenannte Pflegeverhinderungsgeld zur Finanzierung verwenden.[/expand]
[expand title=“Sind die Betreuungskosten von der Steuer absetzbar?“]
Seit dem 01.01.2009 können nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, bis zu einer Höhe von 4.000,- € jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden. Angehörige, die Kosten für die 24 Stunden Pflege von Familienmitgliedern tragen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.[/expand]
[expand title=“Was kann ich dafür tun, dass eine 24 Stunden Betreuung in meinem Fall funktioniert?“]
Eine 24 Stunden Betreuungskraft ist für ihren Einsatz hoch motiviert. Sie verlässt ihre eigene Familie und ihr Zuhause, um rund um die Uhr in fremder Umgebung mit fremden Menschen zusammen zu leben. Als Angehöriger können Sie diesen Schritt erleichtern, indem Sie die 24 Stunden Betreuungskraft freundlich und verständnisvoll aufnehmen und ihr Respekt und Anerkennung entgegenbringen. Auf jeden Fall muss vom Betreuten die Bereitschaft vorhanden sein, Hilfe anzunehmen.[/expand]
[expand title=“Wie lange arbeitet eine 24 Stunden Betreuungskraft tatsächlich?“]
Die Bezeichnung 24 – Stunden Betreuung bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft im wörtlichen Sinne 24 Stunden am Stück arbeitet. Rechtlich unterliegt sie den Arbeitszeitregelungen ihres Heimatlandes. Eine 24 Stunden Betreuungskraft erledigt die abgesprochenen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und die erforderliche Grundpflege. Dies sollte die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschreiten. Die anwesende Bereitschaftszeit wird nicht als Arbeitszeit gerechnet. Der Begriff 24 Stunden Betreuung ist eine reine Marketingbezeichnung für die Suche bzw. Auffindbarkeit einer solchen Dienstleistung im Internet.[/expand]
[expand title=“Wie viel Freizeit muss einer 24 Stunden Betreuungskraft zur Verfügung stehen?“]
Der 24 Stunden Betreuungskraft müssen pro Tag 2 Stunden sowie ein ganzer Tag (oder zwei halbe Tage) pro Woche Freizeit zur Verfügung stehen. Dies erfolgt nach Absprache mit der Betreuungskraft.
[expand title=“Ist die 24 Stunden Betreuung Konkurrenz zum ambulanten Pflegedienst?“]
Nein, die 24 Stunden Betreuung stellt keine Konkurrenz zum ambulanten Pflegedienst dar. Vielmehr ist die häusliche Betreuung eine Ergänzung zur ambulanten Pflege. In vielen Fällen kann ein Pflegebedürftiger nur zu Hause bleiben, wenn Hilfe rund um die Uhr gewährleistet ist. Eine 24 Stunden Betreuung bietet sich an, wenn auch mehre Einsätze des Pflegedienstes nicht mehr ausreichen. Eine medizinische Behandlungspflege darf eine 24 Stunden Betreuungskraft ohnehin nicht durchführen. Somit bietet sich in vielen Fällen eine Kombination aus 24 Stunden Betreuung und ambulantem Pflegedienst an.[/expand]
[expand title=“Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen?“]
Wir als Ihre Vermittlungsagentur bleiben während der gesamten Betreuungszeit Ihr Ansprechpartner, Organisator, Vermittler, „Problemlöser“ für alle Belange rund im Ihre Betreuung und kümmern uns um einen stets reibungslosen Ablauf.[/expand]