Mehr Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Bundeskabinett beschließt Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II)

Laut Pressemitteilung vom 12.08.2015 des Bundesministeriums für Gesundheit wurde der Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vom Bundeskabinett beschlossen. Mit diesem Gesetz wird nun der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Das Gesetz soll laut Bundesministerium für Gesundheit am 01.Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung sollen zum 01.Januar 2017 wirksam werden. Mit dem Wirksamwerden des  Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst werden. Über die jeweilige Leistungshöhe entscheidet künftig, was jemand noch selbst kann und wo der Pflegebedürftige Unterstützung braucht – unabhängig davon, ob jemand an einer körperlichen Einschränkung oder einer Demenz leidet. Damit sollen alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Bereits Anfang 2015 wurde mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz die Unterstützung sowohl für Angehörige als auch für Pflegebedürftige deutlich ausgeweitet. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz sollen nun weitere Verbesserungen folgen. Fünf für alle Pflegebedürftigen einheitlich geltende Pflegegrade sollen das bisherige System der drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in das reguläre Leistungsrecht integriert werden. Künftig sollen laut Bundesministerium für Gesundheit körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen werden. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbständigkeit in sechs verschiedenen Bereiche wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte gemessen.

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