Übernimmt die Pflege- oder Krankenkasse die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung?

Eine direkte Abrechnung einer 24 Stunden Betreuung als Pflegesachleistung ist in Deutschland im Moment leider nicht vorgesehen. Sie können aber selbstverständlich das pflegestufenabhängige Pflegegeld sowie das sogenannte Pflegeverhinderungsgeld verwenden.